
Immer wieder hören wir, dass sich duplizierter Content nachteilig auf die Indexierung und das Ranking in den Google Suchmaschine-Ergebnissen (SERPs) auswirken soll. Dazu einfach mal Auszüge aus einer offiziellen Support-Seite von GOOGLE:
Wenn also z.B. eine Anwaltskanzlei oder eine Arztpraxis mehrere Seiten unterhält, auf denen kenntlich gemacht wird, das die Leistungen an verschiedenen Orten erbracht werden, so kann daraus aus Google-Sicht kein Nachteil gesehen werden und erst recht keine Täuschung des Besuchers abgleitet werden, wenn denn dann die Leistungen tatsächlich in diesen Orten und Regionen von dem jeweiligen Dienstleister erbracht werden.
Wenn Sie darüber hinaus also Ihre Website unter verschiedenen Domains betreiben, die sich auf diese verschiedenen Leistungsregionen beziehen, dann empfiehlt Google zwar, diese Seiten zusammen zu fassen, aber ein Verstoß gegen irgendwelche Richtlinien sieht Google darin NICHT.
Hinweise bei der Reservierung von Domain-Namen:
In den letzten 10 Jahren haben wir noch keinen einzigen Fall erlebt, wo Google Websites unserer Kunden wegen "Duplicate Content" zugerücktgesetzt hätte. Das oft zitierte Beispiel von www.bmw.de, die vor Jahren abgestraft wurden, basiert auf ganz anderen Verstößen gegen die Google-Webmaster-Richtlinien.
Wenn Sie dazu mehr erfahren möchten: Rufen Sie uns einfach an über die im Kopf der Website publizierte Rufnummer - oder schreiben Sie uns einfach an info@bense.com.